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34 Beschlüsse, ein Versprechen: Was das Reformpaket der Koalition wirklich enthält
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Benjamin Lorenz

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich in der Nacht zum Donnerstag im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen geeinigt. Bundeskanzler Friedrich Merz nannte es ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung". Das offizielle Beschlusspapier, das die Bundesregierung am 2. Juli veröffentlicht hat, umfasst die Bereiche Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Wachstum, Wohnungsbau, Digitalisierung und Bürokratieabbau. Während die Koalition von Erneuerung spricht, kommt von links wie von rechts scharfe Kritik – wenn auch aus entgegengesetzten Gründen. Ein Überblick über alle Punkte, mit Einordnung der Redaktion.

Rente

Punkt 1 – Umsetzung der Alterssicherungskommission. Die Koalition will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket umsetzen, das noch bis Ende 2026 den Bundestag passieren soll.

Einordnung: Der wohl folgenreichste Punkt des Papiers ist zugleich der vageste. Was genau umgesetzt wird, bleibt offen; strittige Fragen wie die Höhe der Rentenbeiträge wurden ausdrücklich vertagt. Der Zeitplan bis Jahresende ist ambitioniert – hier wird sich zeigen, ob die Koalition liefern kann oder ob der große Rentenkonflikt nur verschoben wurde.

Steuern

Punkt 2 – Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027. Geplant sind höhere Grund- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und eine abgeflachte zweite Progressionszone mit später einsetzendem Spitzensteuersatz. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll ab 2028 über 600 Euro pro Jahr sparen; das Gesamtvolumen beziffert die Regierung auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Gegenfinanziert wird vor allem über eine verschärfte „Reichensteuer" (45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro), eine Anhebung der Minijob-Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent, Gewinnabführungen der KfW von je 500 Millionen Euro 2027/2028 und eine Kürzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent.

Einordnung: Politisch geschickt, ökonomisch bescheiden. Ein erheblicher Teil der „Entlastung" – die Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag – ist verfassungsrechtlich ohnehin geboten. Die Gegenfinanzierung über die KfW ist ein Einmaleffekt, kein Strukturbeitrag. Und die Kürzung beim Handwerkerbonus konterkariert das erklärte Ziel, Schwarzarbeit einzudämmen. Dass die volle Wirkung erst 2028 eintritt, dürfte die spürbare Entlastung im Alltag weiter verwässern.

Arbeitsmarkt

Punkt 3 – Arbeitslosenversicherung. Der Beitragssatz soll stabil bleiben, die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit gesichert werden.

Einordnung: Eine Absichtserklärung ohne Mechanik. Wie Stabilität bei steigender Arbeitslosigkeit gelingen soll, sagt das Papier nicht.

Punkt 4 – Sonn- und Feiertagszuschläge. Die steuerfreien Obergrenzen werden auf Stundenlöhne bis 75 Euro angehoben; tarifgebundene Zuschläge werden zusätzlich beitragsfrei.

Einordnung: Ein gezielter Anreiz für Schicht- und Wochenendarbeit und ein Bonus für Tarifbindung – handwerklich sauber, fiskalisch überschaubar.

Punkt 5 – Sachgrundlose Befristung. Für bis Ende 2030 Eingestellte wird die sachgrundlose Befristung auf bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen ausgeweitet; auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber wird möglich.

Einordnung: Der arbeitsrechtlich schärfste Eingriff des Pakets. Vier Jahre Befristung ohne Grund bedeuten für Betroffene vier Jahre Planungsunsicherheit bei Wohnung, Kredit und Familiengründung. Ob daraus tatsächlich mehr Einstellungen entstehen oder nur bestehende Stellen prekärer werden, ist empirisch umstritten.

Punkte 6 und 7 – Trennungsregeln und Abfindungen. Für Spitzenverdiener oberhalb des 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze soll – analog zur Risikoträgerregelung im Finanzsektor – eine erleichterte Vertragsauflösung mit Abfindungsoption kommen. Abfindungen werden steuerlich begünstigt, wenn schnell ein neuer Job angetreten wird.

Einordnung: Faktisch eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener, kombiniert mit einem cleveren Anreiz gegen lange Suchphasen. Der Mechanismus „je schneller der neue Job, desto größer der Steuervorteil" ist eine originelle Idee – die Wirkung hängt aber davon ab, ob überhaupt passende Stellen verfügbar sind.

Punkt 8 – Bundesagentur als Transformationsbegleiter. Berufsberatung im Erwerbsleben, „Arbeitsmarktdrehscheiben" im SGB III und Job-to-Job-Qualifizierungen sollen Übergänge von Arbeit in Arbeit organisieren.

Einordnung: Sinnvoll, aber administrativ anspruchsvoll – die BA soll gleichzeitig mehr leisten und (siehe Punkt 31) unter Sparvorgaben stehen.

Punkt 9 – Programm „Zweite Chance". Die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss soll deutlich sinken; das Bildungs- und Teilhabepaket wird reformiert.

Einordnung: Unstrittig richtig, aber ohne Budget- und Zeitangaben bislang eher Überschrift als Programm.

Punkt 10 – Sozialstaatsreform. Die Vorschläge der Sozialstaatskommission werden „schnellstmöglich" umgesetzt, einschließlich neuer Transferentzugsraten für bessere Erwerbsanreize.

Einordnung: Die Reform der Transferentzugsraten ist unter Ökonomen fast aller Lager konsensfähig – dass sich Mehrarbeit lohnen muss, bestreitet kaum jemand. Entscheidend wird die konkrete Ausgestaltung.

Punkt 11 – Krankschreibung. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag eingeführt, falsche AU-Bescheinigungen werden härter bestraft. Flankierend kommen eine „Termingarantie Fachärzte" und eine gesetzliche Infarktvorsorge.

Einordnung: Der symbolträchtigste und zugleich fragwürdigste Punkt. Er dominiert die öffentliche Debatte, obwohl sein wirtschaftlicher Effekt ungewiss ist: Arztpraxen werden zusätzlich belastet, echte Kranke schleppen sich in Wartezimmer, und selbst Arbeitsministerin Bärbel Bas ließ öffentlich Distanz erkennen und kündigte eine Prüfung an, ob die Maßnahme überhaupt Wirkung entfaltet. Dass die Union ursprünglich einen Karenztag wollte, macht die Attestpflicht koalitionsintern zum „kleineren Übel" – ein Fundament, auf dem selten gute Gesetze stehen.

Wachstum und Gerechtigkeit

Punkt 12 – Zukunftstechnologien. Gefördert werden u. a. Automobil, Chemie/Pharma, Clean Tech, Maschinenbau, Batterie- und Halbleiterproduktion sowie KI; autonomes Fahren soll über einfachere Zulassung und Modellregionen hochlaufen. Für Rechenzentren wird die Gewerbesteuer-Zerlegung neu geregelt, damit Standortkommunen profitieren.

Einordnung: Die Gewerbesteuer-Regelung für Rechenzentren ist ein kleiner, aber kluger Hebel – bisher haben Kommunen wenig Anreiz, Ansiedlungen zu unterstützen. Der Rest ist klassische Industriepolitik per Aufzählung; ob daraus Priorisierung wird, entscheidet der Haushalt.

Punkt 13 – Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch. Noch im Juli sollen Maßnahmen vorgelegt werden: umfassender Datenaustausch zwischen Behörden, Leistungsausschluss für per Haftbefehl Gesuchte, Anknüpfung an den „rechtmäßigen" statt „gewöhnlichen" Aufenthalt nach fünf Jahren, Auskunftspflichten von Energieversorgern.

Einordnung: Hier verschränken sich legitime Missbrauchsbekämpfung und erhebliche datenschutzrechtliche Eingriffstiefe. Eine Auskunftspflicht der Energieversorger über Kundenbeziehungen ist ein weitreichender Zugriff auf private Vertragsdaten – die verfassungsrechtliche Belastbarkeit wird zu prüfen sein.

Punkt 14 – Datenschutzreform. Nationale Spielräume der DSGVO sollen ausgeschöpft, Vereine, KMU und risikoarme Verarbeitungen auf EU-Ebene ausgenommen, ein Datengesetzbuch geschaffen und die Aufsicht beim BfDI gebündelt werden. Die Zahl betrieblicher Datenschutzbeauftragter in KMU soll sinken.

Einordnung: Für kleine Betriebe und das Ehrenamt eine echte Erleichterung; die Bündelung der zersplitterten Aufsicht ist überfällig. Die EU-Ausnahmen sind allerdings Brüsseler Verhandlungsmasse, kein deutscher Beschluss.

Punkt 15 – Deutschlandfonds. Der Fonds wird zum Instrument strategischer Beteiligungen mit Resilienzdimension ausgebaut, mit Fokus auf Rohstoffe und Energieinfrastruktur und möglichst viel privatem Kapital.

Einordnung: Staatliche Beteiligungspolitik als Sicherheitspolitik – ein Paradigmenwechsel für eine unionsgeführte Regierung. Die Governance-Frage (wer entscheidet nach welchen Kriterien?) bleibt offen.

Punkt 16 – Verteilnetze und Smart Meter. Ein Verteilnetzpaket soll die Realisierungszeit von Netzprojekten halbieren; der Smart-Meter-Rollout soll bis Ende 2030 zu über 90 Prozent abgeschlossen sein, ergänzt um ein günstiges „Smart Meter Light". Industriebetriebe erhalten eine Anschlussgarantie mit klarer Frist.

Einordnung: Einer der substanziellsten Punkte des Pakets. Der Verteilnetzausbau ist der reale Engpass der Energiewende, und die Anschlussgarantie adressiert ein konkretes Investitionshemmnis. Das verschärfte Smart-Meter-Ziel ist angesichts des bisherigen Rollout-Tempos allerdings sehr sportlich.

Punkt 17 – Außenwirtschaft. Eine neue Außenwirtschaftsstrategie, mehr Handelsabkommen, schnellere Anti-Dumping-Maßnahmen, im Einzelfall verpflichtender Technologietransfer bei Drittstaaten-Investitionen in strategische Sektoren sowie EU-Präferenzregeln und staatliche Ankerabnahmen („Industrial Accelerator Act").

Einordnung: Die Handschrift einer defensiver werdenden Handelspolitik, klar gegen unfaire Praktiken insbesondere aus China gerichtet. Verpflichtender Technologietransfer als Investitionsbedingung ist ein bemerkenswerter Bruch mit der bisherigen deutschen Linie – und könnte selbst zum Streitfall mit Handelspartnern werden.

Punkt 18 – Wohnungsbau. Eine bundeseigene Wohnungsbaugesellschaft (WBG) soll bezahlbaren Wohnraum und serielles Bauen fördern; nationale Kapitalpuffer für Immobilienkredite fallen zum 1. Januar 2027 weg. Zugleich wird per Bundesgesetz die Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände durch Landesgesetze untersagt.

Einordnung: Ein doppelter Kompromiss mit Sprengkraft: Die SPD bekommt ihre staatliche Wohnungsbaugesellschaft, die Union ihr Vergesellschaftungsverbot – eine direkte Antwort auf den Berliner Volksentscheid von 2021. Ob der Bund den Ländern die Anwendung von Art. 15 GG einfach per einfachem Gesetz versperren kann, dürfte vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Punkt 19 – Branchendialoge. Tarifparteien der Krisenbranchen (Auto, Chemie, Stahl, Maschinenbau) sollen bis Mitte Oktober Vorschläge zur Wettbewerbsfähigkeit vorlegen.

Einordnung: Delegation an die Sozialpartner – kann Konsens schaffen, kann aber auch Vertagung in Dialogformate bedeuten.

Punkt 20 – Tariföffnung und KI-Mitbestimmung. Tarifparteien sollen Bereiche benennen, in denen sie per Vereinbarung von Gesetzen (Arbeitsrecht, Berichtspflichten) abweichen dürfen. Software-Einführungen und Updates sollen im Rahmen der Betriebsverfassung schneller möglich werden.

Einordnung: Für die betriebliche KI-Praxis relevant: Heute kann jedes Update mitbestimmungspflichtig sein, was Digitalisierung real verlangsamt. Eine Beschleunigung im Einklang mit Betriebsräten wäre ein Gewinn – die Formulierung lässt aber offen, wo die Mitbestimmung endet.

Punkt 21 – Mitbestimmung sichern. Die Umgehung deutscher Mitbestimmung über „Vorrats-SE" wird beendet; beim geplanten 28. EU-Gesellschaftsregime soll die Mitbestimmung geschützt bleiben.

Einordnung: Ein klarer Punktsieg der SPD und der Gewerkschaften, der in der öffentlichen Debatte fast untergeht.

Punkt 22 – Kommunale Jobcenter. Verpflichtung zu IT-Schnittstellen und Datenaustausch.

Einordnung: Unspektakulär, aber praktisch wichtig – die IT-Fragmentierung der Jobcenter ist ein reales Vollzugsproblem.

Punkt 23 – Westbalkan-Regelung. Begrenzung auf 25.000 Personen jährlich ab 2027.

Einordnung: Migrationspolitische Symbolik in einem Wirtschaftspaket; Branchen wie Bau und Logistik, die auf diese Regelung angewiesen sind, dürften das anders sehen als die Koalitionsrhetorik vom Fachkräftemangel.

Punkt 24 – Sonntagsöffnung. Längere Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ab 2027.

Einordnung: Sympathische Alltagspolitik, volkswirtschaftlich eine Fußnote.

Bürokratierückbau

Punkt 25 – Berichtsentlastungsgesetz. Gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen werden pauschal aufgehoben; nur explizit neu begründete Pflichten bleiben (Beweislastumkehr). Dazu kommen eine „Berichtspflichten-Bremse" für künftige Gesetze und das Ziel, jede vierte Dokumentationspflicht binnen zwölf Monaten zu streichen.

Einordnung: Die Beweislastumkehr ist der methodisch interessanteste Ansatz des ganzen Pakets – statt einzeln zu streichen, muss der Staat künftig begründen, was er behalten will. Wenn das konsequent durchgezogen wird, wäre es ein echter Kulturwandel. Das „Wenn" ist allerdings groß: Ministerien sind erfahrungsgemäß kreativ im Begründen.

Punkt 26 – Betriebliche Beauftragte. Nicht EU-pflichtige betriebliche Beauftragte werden abgeschafft; im Gegenzug drohen höhere Strafen bei Verstößen.

Einordnung: Der Deal „weniger Kontrolle ex ante, härtere Sanktion ex post" ist ordnungspolitisch konsistent – verlagert das Risiko aber auf kleinere Firmen ohne Rechtsabteilung.

Punkt 27 – Genehmigungsfiktion. Anträge gelten künftig vier Monate nach vollständigem Eingang als genehmigt, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet; volle Wirkung bis Ende 2027.

Einordnung: Potenziell der wirkungsvollste Bürokratie-Punkt – wenn die Ausnahme („besonderer Prüfbedarf") nicht zur Regel wird. Genau dort wird der Vollzug entschieden.

Punkt 28 – Steuervereinfachung. Automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung, Steuernummern für Unternehmen binnen vier Wochen, breitere Nutzung der Steuer-ID durch Sozialversicherungsträger; ein Steuervereinfachungsgesetz folgt im Herbst.

Einordnung: Lange versprochen, endlich terminiert. Die vorausgefüllte Erklärung existiert in Nachbarländern seit Jahren – hier holt Deutschland nur auf.

Punkt 29 – Lieferkettenrecht. Die EU-Richtlinie CSDDD wird 1:1 umgesetzt, beschränkt auf Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz, mit risikobasierten Pflichten; das Schutzniveau soll ein neuer Nationaler Aktionsplan sichern.

Einordnung: Faktisch eine deutliche Entschärfung des bisherigen deutschen Lieferkettengesetzes. Für den Mittelstand eine reale Entlastung; ob der Aktionsplan das menschenrechtliche Schutzniveau tatsächlich hält, ist die offene Flanke.

Punkt 30 – Risikoorientierte Aufsicht. Stichproben, Bagatellgrenzen und Pauschalierungen statt flächendeckender Kontrollen; dafür härtere Sanktionen bei Verstößen.

Einordnung: Dieselbe Logik wie Punkt 26 – vernünftig, wenn die Sanktionsdrohung glaubwürdig ist.

Punkt 31 – 8 Prozent Personaleinsparung im Bund. Alle Bundesbehörden und die mittelbare Bundesverwaltung sollen 8 Prozent Personal einsparen, mit engen Ausnahmen (kritische Infrastruktur, Sicherheit); flankiert von Zentralisierung, Shared Services und Behördenzusammenlegungen.

Einordnung: Eine pauschale Rasenmäher-Quote ist das Gegenteil von Aufgabenkritik. Ohne vorherige Entscheidung, welche Aufgaben wegfallen, produzieren solche Vorgaben erfahrungsgemäß längere Bearbeitungszeiten – und stünden damit in direktem Widerspruch zur Genehmigungsfiktion aus Punkt 27.

Punkt 32 – Informationsfreiheitsgesetz. Auskunftsrechte sollen auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse" fokussiert werden; geprüft wird eine Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger. Namen von Behördenmitarbeitern werden geschwärzt, Gebühren angehoben.

Einordnung: Der aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklichste Punkt des Pakets. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnt, die Änderungen kämen im Ergebnis einer Abschaffung der seit 20 Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahe, weil der voraussetzungslose Zugang ins Gegenteil verkehrt würde. Dass ausgerechnet ein Bürokratieabbau-Kapitel die Kontrolle des Staates durch Bürger und Presse erschwert, ist mehr als eine Stilfrage.

Punkt 33 – Überwachungsbedürftige Anlagen. Verzicht auf behördliche Genehmigungen vor Errichtung (Einsparung: ca. 4,6 Millionen Euro), Zusammenlegung der DGUV-Vorschriften 3 und 4 mit geschätztem Entlastungspotenzial von rund 720 Millionen Euro jährlich, besserer Datenaustausch und stärkere Arbeitsschutzkontrollen.

Einordnung: Die 720 Millionen bei den Elektroprüfungen sind der größte Einzelbetrag im Bürokratie-Kapitel – liegen aber in der Selbstverwaltung der Unfallversicherung, also außerhalb des direkten Zugriffs der Regierung.

Punkt 34 – Schriftform bei Befristungen. Das Schriftformerfordernis entfällt zum 1. Januar 2027.

Einordnung: Digitalisierungslogisch konsequent; arbeitnehmerseitig entfällt allerdings eine Beweissicherung, die es aus gutem Grund gab.

Die Kritik von links: „Programm des Misstrauens"

Die Linke verurteilt das Paket in einer gemeinsamen Erklärung ihrer Partei- und Fraktionsspitze als „Programm des Misstrauens und der Ignoranz". Im Zentrum der Kritik: die verschärften Krankschreibungsregeln, die Beschäftigte unter Generalverdacht stellten, nur halbherzige Entlastungen bei der Einkommensteuer, kosmetische Korrekturen bei der Reichensteuer – und das Vergesellschaftungsverbot im Wohnungsbau, das den Berliner Volksentscheid von 2021 aushebeln würde.

Von den Grünen kommt vor allem Kritik an der Attestpflicht: Die frühere Parteivorsitzende Ricarda Lang prognostiziert, Attestpflicht und das Ende der telefonischen Krankschreibung würden die Krankentage in Deutschland nicht senken, sondern erhöhen – wer für eine Bagatelle zum Arzt muss, kommt eher mit einer mehrtägigen Krankschreibung zurück als ohne.

Die Gewerkschaften schlagen in dieselbe Kerbe: Die IG Metall spricht von einem Angriff auf Beschäftigtenrechte, Verdi sieht ein Paket, das an zentralen Stellen zulasten der Arbeitnehmer geht – gemeint sind vor allem die ausgeweitete sachgrundlose Befristung und die gelockerten Trennungsregeln. Bemerkenswert: Auch innerhalb der SPD rumort es. Generalsekretär Tim Klüssendorf räumte offen viel verständlichen Widerspruch in der Partei ein und verteidigte die Attestpflicht lediglich als das kleinere Übel gegenüber dem von der Union geforderten Karenztag. Juso-Chef Philipp Türmer wirft der eigenen Koalition vor, die angebliche Faulheit der Beschäftigten zum Sündenbock für eine Wachstumsschwäche zu machen, die in Wahrheit auf jahrelanger Investitionszurückhaltung beruhe.

Die Kritik von rechts: „Symbolpolitischer Verschiebebahnhof"

Die AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla nennen das Paket eine „herbe Enttäuschung" für Bürger und Wirtschaft. Ihre Kernargumente: Die Steuerentlastung sei angesichts eines Steueraufkommens von fast einer Billion Euro verschwindend klein und werde durch steigende Sozialabgaben mehr als aufgezehrt; die Erhöhung des Spitzensteuersatzes treffe den Mittelstand; die Staatsquote von über 51 Prozent bleibe unangetastet, weil die Koalition schlicht nicht spare. Was fehle, seien Ausgabenkürzungen, der Rückbau des Staatsapparats, eine Begrenzung der Migration in die Sozialsysteme und niedrigere Energiekosten – stattdessen setze Schwarz-Rot den Kurs der Energiewende unverändert fort.

Auch aus dem wirtschaftsliberalen Lager kommt Ernüchterung, wenn auch moderater im Ton. Der Bund der Steuerzahler wirft der Koalition vor, ohnehin verfassungsrechtlich gebotene Anpassungen wie die Erhöhung des Grundfreibetrags als Wohltat zu verkaufen – Präsident Reiner Holznagel spöttelt: „Man verkauft uns hier die Pflicht als Kür." Das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet vor, dass viele Bürger kaufkraftbereinigt sogar stärker belastet werden könnten, weil der Tarif jenseits von Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz-Verschiebung unangetastet bleibt; die verschärfte Reichensteuer koste die Wirtschaft rund zwei Milliarden Euro jährlich. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßt das Paket zwar als überfälligen Kurswechsel, mahnt aber, die Sozialbeiträge blieben zu hoch und eine Entlastung der Leistungsträger sei nicht erkennbar.

Fazit der Redaktion

Das Paket ist besser als sein Ruf – und schwächer als sein Anspruch. Die stärksten Elemente liegen dort, wo kaum jemand hinschaut: Genehmigungsfiktion, Beweislastumkehr bei Berichtspflichten, Verteilnetzbeschleunigung, Steuernummern in vier Wochen. Das sind unspektakuläre, aber real wirksame Eingriffe in die Vollzugsmaschine des Staates. Die schwächsten Elemente sind ausgerechnet die, über die alle reden: Eine Attestpflicht, an die nicht einmal die zuständige Ministerin glaubt, und eine Steuerreform, deren Entlastungswirkung zu einem guten Teil aus verfassungsrechtlichen Pflichtübungen besteht.

Bemerkenswert ist die Symmetrie der Kritik: Links sieht ein Misstrauensprogramm gegen Beschäftigte, rechts einen mutlosen Verschiebebahnhof ohne echte Entlastung. Beide Lesarten haben einen wahren Kern – und beide übersehen, dass die eigentliche Bewährungsprobe erst kommt: Fast jeder der 34 Punkte ist ein Gesetzgebungsauftrag, kein Gesetz. Rentenpaket bis Jahresende, Aktionsplan im Juli, Steuervereinfachung im Herbst, Branchendialoge bis Oktober – die Koalition hat sich einen Terminkalender gegeben, an dem sie sich messen lassen muss. Ob aus dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung" mehr wird als ein gut sortiertes Absichtspapier, entscheidet sich nicht im Kanzleramtsgarten, sondern in den Ausschüssen des Bundestags. Ein Sonderrisiko bleibt: Beim Informationsfreiheitsgesetz und beim Vergesellschaftungsverbot hat sich die Koalition zwei potenzielle Verfassungskonflikte ins Paket geschrieben, die den Erneuerungsanspruch juristisch einholen könnten.

Quellen